Der Stundensatz für das Coaching beträgt 300 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Mindestabnahmeverpflichtung von 20 Stunden besteht. Anders kann keine umfassende Einarbeitung in den Fall erfolgen. Es besteht die Möglichkeit zur Ratenzahlung. 
Die Mindestlaufzeit für den Vertrag beträgt 6 Monate, da auch dies Grundvorraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist. 
RA Dr. Ulrich Hallermann kann leider nicht jedem Interessenten ein Coaching einräumen, da die Kapazitäten begrenzt sind. Entscheidend für den Erfolg des Coaching ist, dass die Chemie stimmt. Vor diesem Hintergrund ist primär ausschlaggebend, ob eine gegenseitige Sympathie vorhanden ist und insoweit eine erfolgreiche Zusammenarbeit gestemmt werden kann. 
Dies ist leider nicht möglich. Zumindest der Einführungstermin und die Beauftragung müssen in der Kanzlei erfolgen. Selbstverständlich können aber anschließende Termine online oder telefonisch abgehalten werden.